Der Einstieg ins Berufsleben bringt nicht nur neue Aufgaben, sondern auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Ein cleverer Hebel, um den Start finanziell zu optimieren, ist das gezielte Steuer absetzen. Dabei nutzt du die Möglichkeit, beruflich bedingte Ausgaben als Werbungskosten geltend zu machen – und senkst so deine Steuerlast spürbar.
Grundlagen: Was sind Werbungskosten und die Werbungskostenpauschale?
Werbungskosten sind alle Ausgaben, die durch deinen Beruf veranlasst sind. Das umfasst zum Beispiel Fahrten zur Arbeit, notwendige Arbeitsmittel, Fortbildungen, Bewerbungskosten oder auch Umzugskosten.
Das Finanzamt erkennt diese Ausgaben als steuermindernd an – du kannst sie also beim Finanzamt geltend machen, um deine Steuerlast zu reduzieren. Liegen deine tatsächlichen Werbungskosten über der Pauschale von 1.230 Euro, solltest du unbedingt Belege sammeln und angeben.
Warum sind Werbungskosten heute so relevant?
Gerade beim Karrierestart fallen oft viele beruflich bedingte Kosten an, die das erste Jahreseinkommen stark reduzieren können. Ob Arbeitsweg, Laptop oder Fortbildung – mit ein bisschen Wissen holst du dir schnell mehrere hundert Euro zurück.
Studium und Fortbildung: Wann und wie du Kosten absetzen kannst
Das Thema Studium und Fortbildung ist komplex, doch mit der richtigen Einordnung sparst du Steuern und nutzt deine Möglichkeiten voll aus.
Erststudium oder erste Berufsausbildung
Kosten für das Erststudium oder eine erstmalige Berufsausbildung gelten als Sonderausgaben und können bis zu 6.000 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Eine Übertragung in spätere Jahre ist jedoch nicht möglich.
Zweitstudium oder Weiterbildung nach dem Erstabschluss
Kosten für ein weiteres Studium (z. B. Master) nach der Erstausbildung gelten als Werbungskosten. Sie sind in voller Höhe absetzbar und können bei geringem Einkommen in zukünftige Jahre vorgetragen werden.
Ein kleiner Schritt kann schon viel bewirken – regelmäßiges Sparen zahlt sich über Jahrzehnte aus.
Arbeitsmittel steuerlich absetzen – so knackst du die Pauschale
Arbeitsmittel wie Laptop, Bürostuhl oder Software, die beruflich genutzt werden, kannst du teilweise oder komplett absetzen – je nach Wert und beruflichem Nutzungsanteil.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto sofort vollständig absetzbar
- Laptops über 800 Euro: Abschreibung über drei Jahre (Computer)
- Nur der berufliche Nutzungsanteil darf abgesetzt werden – Nachweise erforderlich
Praxisbeispiel Laptop
Ein Laptop für 900 Euro netto, zu 80 % beruflich genutzt, ergibt eine jährliche Werbungskostenabschreibung von 300 Euro über drei Jahre.
Umzugskosten und Fahrtkosten – große Erstattungen für Berufseinsteiger
Insbesondere beim Umzug zum ersten Job oder bei längeren Pendelstrecken summieren sich schnell hohe Werbungskosten – vorausgesetzt du dokumentierst sie richtig.
Umzugskosten absetzen – so geht’s
- Eintritt des ersten Jobs
- Kürzerer Arbeitsweg
- Versetzung
- Umzug für eine neue Arbeitsstelle
Abzugsfähig sind Umzugsunternehmen, Maklergebühren, doppelte Miete, Renovierungen und Möbelabbau/-aufbau. Auch Verpflegungsmehraufwand wird anerkannt.
Fahrtkosten / Pendlerpauschale
Für einfache Arbeitswege gilt: 0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Bei 220 Arbeitstagen summieren sich schnell hohe Werte.
Bewerbungskosten und weitere Werbungskosten – das Plus obendrauf
Bewerbungen kosten Geld – auch diese Ausgaben kannst du absetzen, zum Beispiel für Fahrten, Fotos, Porto oder Übernachtungskosten.
- Fahrten zu Vorstellungsgesprächen
- Bewerbungsfotos, Mappen, Porto
- Übernachtungen und Verpflegung
- Arbeitskleidung, Fachliteratur, Kommunikation
Praxisnahe Werbungskosten-Beispiele für Berufseinsteiger
Berufseinsteiger erreichen mit einigen typischen Investitionen schnell den Bereich oberhalb der Werbungskostenpauschale, insbesondere bei Pendelstrecken, Weiterbildungen oder Umzügen.
Schritt-für-Schritt zum Steuervorteil – einfache To-Dos
Diese sechs Schritte helfen dir, steuerlich das Maximum herauszuholen, indem du Werbungskosten gezielt sammelst und absetzt.
- Belege sammeln für Studium, Bewerbungen, Umzugskosten, Arbeitsmittel
- Fahrten und Arbeitstage dokumentieren
- Berufliche Nutzung prozentual nachweisen
- GWG-Grenze nutzen für Sofortabschreibung
- Verlustfeststellung für spätere Verrechnung prüfen
- Steuersoftware oder Beratung in Anspruch nehmen
Wichtige Hinweise und Common Mistakes
Absetzen darfst du nur beruflich notwendige Ausgaben – keine privaten Kosten. Für das Erststudium gilt Sonderausgabenabzug ohne Verlustvortrag. Und: Alles gut dokumentieren!
Fazit
Das gezielte Steuer absetzen bietet dir als Berufseinsteiger eine großartige Chance, deine Finanzen optimal zu starten. Wer Belege sammelt und Ausgaben klug angibt, kann jährlich mehrere hundert oder sogar tausend Euro zurückholen und so finanziell im Berufsleben durchstarten.