Steuer absetzen beim Karrierestart: So knackt du die Werbungskostenpauschale effektiv

Weniger Steuern zahlen beim Berufseinstieg: So knackst du die Werbungskostenpauschale mit Studium, Arbeitsmitteln, Umzug und mehr.
Junger Erwachsener sortiert Steuerunterlagen in gemütlichem Homeoffice

Der Einstieg ins Berufsleben bringt nicht nur neue Aufgaben, sondern auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Ein cleverer Hebel, um den Start finanziell zu optimieren, ist das gezielte Steuer absetzen. Dabei nutzt du die Möglichkeit, beruflich bedingte Ausgaben als Werbungskosten geltend zu machen – und senkst so deine Steuerlast spürbar.

Grundlagen: Was sind Werbungskosten und die Werbungskostenpauschale?

Werbungskosten sind alle Ausgaben, die durch deinen Beruf veranlasst sind. Das umfasst zum Beispiel Fahrten zur Arbeit, notwendige Arbeitsmittel, Fortbildungen, Bewerbungskosten oder auch Umzugskosten.

Das Finanzamt erkennt diese Ausgaben als steuermindernd an – du kannst sie also beim Finanzamt geltend machen, um deine Steuerlast zu reduzieren. Liegen deine tatsächlichen Werbungskosten über der Pauschale von 1.230 Euro, solltest du unbedingt Belege sammeln und angeben.

Warum sind Werbungskosten heute so relevant?

Gerade beim Karrierestart fallen oft viele beruflich bedingte Kosten an, die das erste Jahreseinkommen stark reduzieren können. Ob Arbeitsweg, Laptop oder Fortbildung – mit ein bisschen Wissen holst du dir schnell mehrere hundert Euro zurück.

Studium und Fortbildung: Wann und wie du Kosten absetzen kannst

Das Thema Studium und Fortbildung ist komplex, doch mit der richtigen Einordnung sparst du Steuern und nutzt deine Möglichkeiten voll aus.

Erststudium oder erste Berufsausbildung

Kosten für das Erststudium oder eine erstmalige Berufsausbildung gelten als Sonderausgaben und können bis zu 6.000 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Eine Übertragung in spätere Jahre ist jedoch nicht möglich.

Zweitstudium oder Weiterbildung nach dem Erstabschluss

Kosten für ein weiteres Studium (z. B. Master) nach der Erstausbildung gelten als Werbungskosten. Sie sind in voller Höhe absetzbar und können bei geringem Einkommen in zukünftige Jahre vorgetragen werden.

Ein kleiner Schritt kann schon viel bewirken – regelmäßiges Sparen zahlt sich über Jahrzehnte aus.

Arbeitsmittel steuerlich absetzen – so knackst du die Pauschale

Arbeitsmittel wie Laptop, Bürostuhl oder Software, die beruflich genutzt werden, kannst du teilweise oder komplett absetzen – je nach Wert und beruflichem Nutzungsanteil.

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto sofort vollständig absetzbar
  • Laptops über 800 Euro: Abschreibung über drei Jahre (Computer)
  • Nur der berufliche Nutzungsanteil darf abgesetzt werden – Nachweise erforderlich

Praxisbeispiel Laptop

Ein Laptop für 900 Euro netto, zu 80 % beruflich genutzt, ergibt eine jährliche Werbungskostenabschreibung von 300 Euro über drei Jahre.

Umzugskosten und Fahrtkosten – große Erstattungen für Berufseinsteiger

Insbesondere beim Umzug zum ersten Job oder bei längeren Pendelstrecken summieren sich schnell hohe Werbungskosten – vorausgesetzt du dokumentierst sie richtig.

Umzugskosten absetzen – so geht’s

  • Eintritt des ersten Jobs
  • Kürzerer Arbeitsweg
  • Versetzung
  • Umzug für eine neue Arbeitsstelle

Abzugsfähig sind Umzugsunternehmen, Maklergebühren, doppelte Miete, Renovierungen und Möbelabbau/-aufbau. Auch Verpflegungsmehraufwand wird anerkannt.

Fahrtkosten / Pendlerpauschale

Für einfache Arbeitswege gilt: 0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Bei 220 Arbeitstagen summieren sich schnell hohe Werte.

Bewerbungskosten und weitere Werbungskosten – das Plus obendrauf

Bewerbungen kosten Geld – auch diese Ausgaben kannst du absetzen, zum Beispiel für Fahrten, Fotos, Porto oder Übernachtungskosten.

  • Fahrten zu Vorstellungsgesprächen
  • Bewerbungsfotos, Mappen, Porto
  • Übernachtungen und Verpflegung
  • Arbeitskleidung, Fachliteratur, Kommunikation

Praxisnahe Werbungskosten-Beispiele für Berufseinsteiger

Berufseinsteiger erreichen mit einigen typischen Investitionen schnell den Bereich oberhalb der Werbungskostenpauschale, insbesondere bei Pendelstrecken, Weiterbildungen oder Umzügen.

Schritt-für-Schritt zum Steuervorteil – einfache To-Dos

Diese sechs Schritte helfen dir, steuerlich das Maximum herauszuholen, indem du Werbungskosten gezielt sammelst und absetzt.

  • Belege sammeln für Studium, Bewerbungen, Umzugskosten, Arbeitsmittel
  • Fahrten und Arbeitstage dokumentieren
  • Berufliche Nutzung prozentual nachweisen
  • GWG-Grenze nutzen für Sofortabschreibung
  • Verlustfeststellung für spätere Verrechnung prüfen
  • Steuersoftware oder Beratung in Anspruch nehmen

Wichtige Hinweise und Common Mistakes

Absetzen darfst du nur beruflich notwendige Ausgaben – keine privaten Kosten. Für das Erststudium gilt Sonderausgabenabzug ohne Verlustvortrag. Und: Alles gut dokumentieren!

Fazit

Das gezielte Steuer absetzen bietet dir als Berufseinsteiger eine großartige Chance, deine Finanzen optimal zu starten. Wer Belege sammelt und Ausgaben klug angibt, kann jährlich mehrere hundert oder sogar tausend Euro zurückholen und so finanziell im Berufsleben durchstarten.

Häufige Fragen

Werbungskosten sind alle Kosten, die du aufgrund deiner beruflichen Tätigkeit hast – darunter Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten oder Umzugskosten. Diese mindern dein zu versteuerndes Einkommen.
Beim Erststudium kannst du bis zu 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzen, allerdings nur im Jahr der Zahlung. Für ein Zweitstudium oder Weiterbildung gelten die Kosten als Werbungskosten und sind oft voll abzugsfähig und vortragsfähig.
Wenn du wegen deines Jobs zum ersten Mal umziehst, dein Arbeitsweg deutlich verkürzt wird, du versetzt wirst oder für eine neue Stelle umziehst, kannst du Umzugskosten steuerlich geltend machen.
Für die einfache Strecke zur Arbeit kannst du pro Kilometer 0,30 Euro ansetzen, ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 Euro. Bei vielen Arbeitstagen summiert sich das schnell auf einen hohen Betrag.
Ja! Sobald deine beruflich bedingten Kosten über der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro liegen, solltest du Belege einreichen, um mehr zurückzubekommen. Ein digitaler Belegordner oder Steuersoftware helfen dabei.

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