Selbstständig machen während dem Studium: So bewahrst du deine Sozialversicherung und nutzt steuerliche Vorteile clever

Wie du während des Studiums selbstständig sein kannst, ohne Sozialversicherungs- oder BAföG-Vorteile zu verlieren – mit Tipps zur Gewerbeanmeldung und Steuern.
Studentin arbeitet am Schreibtisch mit Laptop, Smartphone und Finanzunterlagen

Wer sich während des Studiums selbstständig machen möchte, steht vor der Herausforderung, den privilegierten Status in der Sozialversicherung als Student zu erhalten. Insbesondere die wichtige 20-Stunden-Regel ist dabei entscheidend: Sie sorgt dafür, dass dein Studium im Vordergrund bleibt und du weiterhin günstige Krankenversicherung, BAföG und Familienversicherung nutzen kannst. Dazu kommen Themen wie Gewerbeanmeldung, steuerliche Freibeträge und effektives Zeitmanagement, die du kennen solltest, um deine nebenberufliche Selbstständigkeit erfolgreich zu gestalten.

Bereits bei einer wöchentlichen Auslastung über 20 Stunden gilt deine Selbstständigkeit als hauptberuflich – und das hat direkte Konsequenzen für deine Krankenversicherung und BAföG-Förderung.

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Selbstständigkeit im Studium

Selbstständig sein neben dem Studium ist ein Sprungbrett in Richtung eigene Karriere, birgt aber auch rechtliche und organisatorische Fallstricke. Die wichtigste Vorgabe: Die Selbstständigkeit darf während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche beanspruchen. Nur so bleibst du sozialversicherungsrechtlich privilegiert als Student eingestuft. Nebenberuflichkeit bedeutet hier, dass dein Studium Haupttätigkeit bleibt und die selbstständige Tätigkeit „nebenbei“ erfolgt.

20-Stunden-Regel: Warum ist sie so wichtig?

Die 20-Stunden-Grenze ist eine klare gesetzliche Regelung, die verhindert, dass dein Studium als Nebentätigkeit erscheint. Überschreitest du diese, wirst du sozialversicherungspflichtig in der Krankenkasse und verlierst möglicherweise deinen Familienversicherungsstatus sowie BAföG-Ansprüche. Damit steigt auch dein finanzieller Aufwand erheblich.

Sozialversicherung für selbstständige Studierende

Bei der Krankenversicherung gibt es zwei wichtige Modelle: Familienversicherung – beitragsfrei bis zu einem Einkommen von etwa 485 Euro monatlich – und studentische Krankenversicherung mit rund 120–130 Euro Monatsbeitrag. Eine Rentenversicherungspflicht besteht meist nicht.

Besonderheiten für ausländische Studierende

Selbstständigkeit ist für ausländische Studierende grundsätzlich erlaubt, erfordert jedoch in der Regel die schriftliche Zustimmung der Ausländerbehörde. Voraussetzung ist, dass das Studium nicht gefährdet ist und die 20-Stunden-Regel eingehalten wird.

Gewerbeanmeldung und steuerliche Behandlung

Ob du ein Gewerbe anmelden musst, hängt von der Art deiner Tätigkeit ab. Eine Anmeldung ist erforderlich bei gewerblichen Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsicht – etwa beim Warenverkauf. Freiberufliche Tätigkeiten benötigen keine Gewerbeanmeldung.

Gewerbeanmeldung als Student – was du wissen solltest

Die Gewerbeanmeldung ist meist unkompliziert beim Gewerbeamt möglich und kostet wenig. Melde dein Gewerbe erst an, wenn du langfristig tätig bleiben willst.

Kleinunternehmerregelung: Ein Plus für Studierende

Mit der Kleinunternehmerregelung bist du von der Umsatzsteuerpflicht befreit, wenn dein Umsatz unter 22.000 Euro im ersten Jahr und 50.000 Euro im Folgejahr liegt. Die Option meldest du einfach im Erfassungsbogen beim Finanzamt an.

Steuern im Blick behalten

Als Selbstständiger bist du einkommensteuerpflichtig. Nutze die Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung und behalte Ausgaben wie Studienkosten im Blick.

BAföG und Kindergeld: Welche Freibeträge gelten?

Der Einkommensfreibetrag im BAföG liegt 2024 bei etwa 520 Euro monatlich. Einnahmen darunter vermindern den Anspruch nicht. Kindergeld bleibt im Erststudium meist unberührt.

Ein kleiner Schritt kann schon viel bewirken – regelmäßiges Sparen zahlt sich über Jahrzehnte aus.

Zeitmanagement – Der Schlüssel zum Erfolg

Effiziente Planung hilft dir, Studium und Selbstständigkeit zu vereinen – insbesondere durch Einhaltung der 20-Stunden-Grenze.

Wie kannst du deine Zeit ideal planen?

Arbeite mit festen, flexiblen Zeiten orientiert an deinem Semesterplan. In Prüfungsphasen reduziere deine Arbeitszeit. Nutze digitale Tools für die Organisation.

Dokumentation schützt

Dokumentiere deine Arbeitszeiten und Einnahmen vollständig. Dies hilft bei Nachweisen gegenüber Finanzamt und Krankenkasse.

Vorteile:

  • Praxisnahe Erfahrung und Kompetenzen für die spätere Karriere sammeln.
  • Aufbau einer eigenen Einnahmequelle ganz ohne klassische Jobs.
  • Förderungen wie das EXIST-Gründungsstipendium können dir finanziell helfen.
  • Kleinunternehmerregelung reduziert bürokratische und finanzielle Hürden.
  • Du kannst nebenbei ein Netzwerk aufbauen und dich unternehmerisch ausprobieren.

Risiken:

  • Wenn du die 20-Stunden-Regel oder Einkommensgrenzen überschreitest, verlierst du wichtige Sozialversicherungsprivilegien.
  • Fehler bei der Anmeldung oder Steuer können zu Nachforderungen führen.
  • Selbstständige haben keinen automatischen Kündigungsschutz oder Anspruch auf Urlaub.
  • Eigenverantwortliche soziale Absicherung ist Pflicht – das solltest du planen.

Praktische Tipps und Handlungsempfehlungen

  • Prüfe sorgfältig, ob deine Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist – das beeinflusst deinen Anmeldeprozess und Steuern.
  • Melde dein Gewerbe erst an, wenn du sicher bist, dass die Tätigkeit nachhaltig ist.
  • Ausländische Studierende sollten die Erlaubnis der Ausländerbehörde frühzeitig einholen.
  • Informiere deine Krankenkasse rechtzeitig, damit Beiträge korrekt berechnet werden können.
  • Melde alle Einnahmen korrekt bei BAföG und Kindergeldstellen – so vermeidest du böse Überraschungen.
  • Nutze die Kleinunternehmerregelung, um Bürokram zu reduzieren.
  • Setze ein smartes Zeitmanagement um, das flexibel auf dein Studium reagiert.
  • Hol dir Unterstützung bei IHK, Studierendenwerken, Steuerberatern oder Gründerzentren.

Fazit: Das solltest du über Selbstständigkeit im Studium wissen

Selbstständig machen während dem Studium ist eine vielversprechende Chance, aber nur mit klarem Plan machst du daraus eine erfolgreiche und nachhaltige Erfahrung. Die 20-Stunden-Regel ist der Dreh- und Angelpunkt für den Erhalt deiner sozialen und finanziellen Vorteile. Gewerbeanmeldung und steuerliche Funktionen wie die Kleinunternehmerregelung helfen dir, die bürokratischen Hürden niedrig zu halten. Wenn du deine Zeit clever managst und die Rahmenbedingungen kennst, wird die nebenberufliche Selbstständigkeit ein sicherer Karriere-Booster – ohne BAföG, Familienversicherung und Sozialschutz zu gefährden.

Häufige Fragen

Die Familienversicherung deckt die Krankenversicherung beitragsfrei ab, solange dein Einkommen nicht über etwa 485 Euro monatlich liegt. Andernfalls kannst du dich günstig in der studentischen Krankenversicherung versichern. Eine Rentenversicherungspflicht gibt es meistens nicht.
Die Beiträge liegen bei etwa 120 bis 130 Euro monatlich, wenn du nicht mehr über die Familienversicherung versichert bist und deine Tätigkeit nebenberuflich bleibt.
Wenn deine Tätigkeit dauerhaft gewerblich ist und Gewinnerzielungsabsicht besteht, ja. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden.
Setze feste Arbeitszeiten innerhalb der 20-Stunden-Grenze, nutze digitale Planungstools und dokumentiere deine Stunden genau. Passe dein Arbeitspensum besonders in Prüfungszeiten an.
Nein, solange die Ausländerbehörde zustimmt, dein Studium nicht gefährdet ist und du die 20-Stunden-Regel einhältst, ist Selbstständigkeit möglich.

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