Der Einstieg ins Berufsleben bringt viele Veränderungen mit sich – unter anderem auch im Bereich der Krankenversicherung. Das Thema privat versichert Berufseinstieg beschäftigt viele, weil die meisten Gehälter zu Beginn selten sofort die wichtige Privatversicherung Grenze von 73.800 Euro brutto im Jahr (Stand 2025) überschreiten. Daher greifen vor allem Beamte oder Selbstständige auf eine private Krankenversicherung (PKV) zurück. Für viele gilt allerdings: Wer zuvor als Werkstudent privat versichert war, muss beim Wechsel in den ersten Vollzeitjob meistens in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln – sofern keine Sonderregelung wie ein Minijob vorliegt.
In diesem Artikel erfährst du, welche Regeln bei der Krankenversicherung im Berufseinstieg gelten, ab wann der Wechsel in die private Krankenversicherung wieder möglich ist und wie du deine Karriere und Versicherung ideal in Einklang bringst.
Wie funktioniert die Privatversicherung Grenze beim Berufseinstieg?
Das Konzept der Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) ist essenziell, um zu verstehen, ob du im Berufsstart privat oder gesetzlich krankenversichert sein kannst. Die GKV ist für alle Pflicht, deren Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt. Die Grenze für 2025 liegt bei 73.800 Euro brutto jährlich, was einem monatlichen Einkommen von etwa 6.150 Euro entspricht. Nur wenn dein Gehalt darüber liegt, kannst du dich sofort privat versichern.
Die Regelung der Versicherungspflichtgrenze
Um in die private Krankenversicherung wechseln zu dürfen, darf dein Einkommen nicht nur vorübergehend oberhalb der Grenze liegen. In der Regel musst du bereits im Vorjahr ein Einkommen oberhalb dieser Grenze nachweisen. Ein einmaliger Überschreitungsfall im laufenden Jahr reicht dafür nicht aus. Ein direkter Wechsel ist allerdings möglich, wenn dein Berufseinstieg mit einem sofortigen Einkommen über der Grenze erfolgt.
Was bedeutet das für die Praxis?
Das bedeutet für die meisten Berufseinsteiger, die mit einem eher durchschnittlichen Gehalt starten, dass sie gesetzlich versichert sind – auch wenn sie zuvor als Werkstudent privat versichert waren. Die private Krankenversicherung aus der Studienzeit endet meistens oder wird deutlich teurer, wenn du nun versicherungspflichtig wirst.
Werkstudent privat versichert – und was nun im ersten Vollzeitjob?
In der Studienzeit hast du möglicherweise eine private Krankenversicherung gewählt, weil diese oft günstiger erscheint und speziell für Studenten Tarife bietet. Auch wenn du während eines Nebenjobs privat versichert warst, ändert sich die Situation beim Übergang in den Beruf mit einem sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob.
Warum wechseln die meisten vom privat versichertem Werkstudentenstatus zurück in die GKV?
Der Grund ist simpel: Mit dem Beginn eines voll sozialversicherungspflichtigen Jobs unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der zuvor günstigere private Studententarif kann in den meisten Fällen nicht einfach weitergeführt werden. Daher musst du in der Regel gesetzliche Krankenversicherung wählen – außer du fällst unter eine Sonderregelung, wie etwa einen Minijob.
Minijob privat versichert: Eine Ausnahme
Bei Minijobs oder geringfügigen Beschäftigungen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze wirst du nicht automatisch gesetzlich pflichtversichert. In manchen Fällen kannst du auch hier privat versichert bleiben, solltest dich aber genau informieren.
Ein kleiner Schritt kann schon viel bewirken – regelmäßiges Sparen zahlt sich über Jahrzehnte aus.
Besondere Fälle: Beamte und Selbstständige
Nicht alle Berufseinsteiger müssen sich an die Umsatzgrenze halten, um privat versichert zu sein. Spezielle Berufe und Status haben eigene Regelungen.
Beamte: Direkt und dauerhaft privat versichert
Beamte können oft sofort privat versichert sein, da sie zusätzlich eine Beihilfe vom Staat erhalten. Die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung ist oft finanziell attraktiv und unabhängig von der Versicherungspflichtgrenze.
Selbstständige und Freiberufler
Diese Gruppe kann frei wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Hier spielt die Grenze keine Rolle. Meist entscheiden sich Selbstständige aufgrund der flexiblen Tarife für eine private Krankenversicherung.
Ab wann privat versichern? – Der Wechsel zurück in die PKV
Falls du beim Berufseinstieg gesetzlich krankenversichert bist, hast du nicht dauerhaft die Bindung an die GKV. Sobald dein Einkommen dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kannst du wieder in die private Krankenversicherung wechseln.
Wann genau ist der Wechsel möglich?
- Sofortiger Wechsel: Wenn du direkt mit einem Einkommen über der Grenze sozialversicherungspflichtig einsteigst.
- Wechsel im Folgejahr: Wenn du die Grenze erst nach dem Einstieg erreichst, etwa durch Gehaltssteigerungen. Hier musst du das höhere Gehalt im Vorjahr nachweisen.
- Ein späterer Wechsel zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa wenn dein Einkommen dauerhaft sinkt oder du familienversichert wirst.
Krankenversicherung Berufseinstieg und Karriere: Worauf solltest du achten?
Die Wahl der Krankenversicherung beeinflusst deine finanzielle Planung langfristig. Bei der Karriereplanung lohnt es sich, die Krankenversicherung von Anfang an mitzudenken.
Was kannst du tun?
- Prüfe die Bedingungen deines privaten Studententarifs sorgfältig: Kannst du diesen nach dem Studium weiterführen? Wird er teurer?
- Informiere dich frühzeitig, ob dein Einstiegsgehalt und deine zu erwartenden Gehaltssteigerungen den Wechsel in die PKV ermöglichen.
- Vergleiche regelmäßig Beitragshöhen und Leistungspakete von GKV und PKV. Berücksichtige auch die Familienplanung und mögliche Beitragssprünge im Alter.
- Bei Unsicherheiten solltest du professionelle Beratung in Anspruch nehmen, z. B. durch Versicherungsfachleute oder Verbraucherzentralen, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Fazit: So meisterst du den Übergang zur Krankenversicherung beim Berufseinstieg
Der Berufseinstieg bedeutet oft den Übergang von der privaten Studentenkost zur gesetzlichen Krankenversicherung, weil die meisten Gehälter am Anfang unter der Privatversicherung Grenze liegen. Privat versichern kannst du dich meist nur sofort, wenn du Beamter, Selbstständiger bist oder ein besonders hohes Anfangsgehalt hast. Ein Wiederwechsel in die private Krankenversicherung ist erst möglich, wenn dein Gehalt dauerhaft oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt – meistens ein Jahr später. Wichtig ist, dass du deine individuelle Situation genau prüfst, deine Krankenversicherungstarife gut kennst und bei Fragen frühzeitig professionelle Beratung suchst. So bist du auf der sicheren Seite und kannst deine Krankenversicherung optimal mit deiner Karriere verbinden.